Suche starten

Einladung zur Gemeindeversammlung am 15.12.2024 in der Kirche 

Am 15.12.2024 findet im Anschluss an den Gottesdienst wieder eine Gemeindeversammlung statt.
Es ist die zweite Gemeindeversammlung in diesem Jahr, denn es gibt erneut wichtige Entwicklungen im Prozess ekhn2030. Es stehen konkrete Entscheidungen zur künftigen Rechtsform unserer Gemeinde an. Hierüber möchte der Kirchenvorstand auf der Gemeindeversammlung vorab informieren und die Gemeinde in den Entscheidungsprozess mit einbeziehen.
 
Das Projekt ekhn2030 beschäftigt uns nun schon seit einigen Jahren. Auf den letzten Gemeindeversammlungen und im Gemeindebrief haben wir mehrfach darüber berichtet.
Aufgrund der rückläufigen Mitgliederzahlen hat die Kirche in absehbarer Zukunft deutlich weniger Mittel zur Verfügung, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Es gab aus diesem Grund bereits Kürzungen im Stellenplan für den Pfarrdienst.
 
Um die Herausforderungen gemeinsam angehen zu können, die mit der reduzierten Finanzkraft einhergehen, ist eine enge Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden notwendig. Bereits 2023 wurden Nachbarschaftsräume gebildet, in denen mehrere Kirchengemeinden ihre Bemühungen gemeinsam koordinieren. Unser Nachbarschaftsraum „Ost“ besteht aus den Gemeinden Bornheim, Wartburg, Luther, Marien, St. Nicolai, Philippus und Fechenheim.
Diese Gemeinden haben einvernehmlich mehrere Arbeitskreise eingesetzt, in denen jeweils Mitglieder der verschiedenen Kirchenvorstände gemeinsam darüber beraten, wie die Zusammenarbeit in Zukunft gestaltet werden kann.
Es gibt Arbeitskreise, die sich mit praktischen Fragen beschäftigen, wie zum Beispiel der künftigen Organisation der Gemeindebüros. Andere Arbeitskreise beschäftigen sich damit, wie man die Öffentlichkeitsarbeit künftig gemeinsam koordiniert oder wie die Folgen der Stellenreduzierung durch Digitalisierung bestimmter Prozesse abgefedert werden können. 

Aktuell beschäftigen uns vor allem das Ergebnisse der Arbeitsgruppe, die sich mit der künftigen Rechtsform der beteiligten Gemeinden befasst und verschiedene Optionen geprüft hat. Die Arbeitsgruppe hat eine Entscheidungsvorlage erarbeitet, in der sie die Einrichtung einer Gesamtkirchengemeinde empfiehlt. Wir werden Ihnen die Details in der Gemeindeversammlung vorstellen. Eine Entscheidung des Kirchenvorstandes ist bis Ende Januar 2025 erforderlich.
 
Der Kirchenvorstand würde sich über eine möglichst hohe Beteiligung bei dieser Gemeindeversammlung freuen, denn es geht um wichtige Weichenstellungen für ein in die Zukunft gerichtetes, aktives christliches Leben und Miteinander im gesamten Frankfurter Osten.